Hinweise zur Corona-Krise
Die derzeitige Situation führt auch im Bereich unserer Dienstleistungen zu Einschränkungen, für die wir Sie um Verständnis bitten:
Gerichte, Behörden, Banken und Sparkassen haben ihren Betrieb in allen Bereichen heruntergefahren. Das bedeutet, dass auch unsere Dienstleistungen sowohl im Anwalts- als auch im Notarbereich teilweise nicht mehr oder jedenfalls mit erheblichen Verzögerungen bearbeitet werden und auch unsere Arbeitsvorgänge in Gänze blockiert oder verzögert werden, ohne dass wir dies beeinflussen können, also z.B. auch Eintragungen in den Grundbüchern oder den Handelsregistern. Gerichtstermine sind derzeit bereits weitgehend abgesagt.
Wir halten unseren Bürobetrieb solange als möglich aufrecht, bitten allerdings sowohl zu Ihrem als auch zu unserem Schutz vor Infektionen darum, persönliche Besuche in unserem Büro möglichst einzuschränken und die Kontaktaufnahme zunächst auf Telefon oder E-Mail zu beschränken. Soweit, z.B. für nicht aufschiebbare Beurkundungen Termine erforderlich sind, finden diese stets ausschließlich nur noch nach vorheriger telefonischer Voranmeldung statt. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir keine Besucher empfangen, die
- Allgemeine Grippesymptome aufweisen
- Sich in den letzten zwei Wochen in einem vom Robert-Koch-Institut benannten Risikogebiet aufgehalten haben
- Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert oder daran erkrankt sind und Kontaktpersonen nach Kategorie I der vom RKI festgelegten Kriterien sowie Personen, die sich in Quarantäne befinden.
In allen übrigen Fällen sind wir bemüht, die allgemein empfohlenen Hygienevorschriften einzuhalten, also zur Begrüßung auf Händekontakt zu verzichten und zwischen den Beteiligten einen Abstand von 1-2 m einzuhalten. Wir würden Sie dringend bitten, dies ebenfalls zu beachten, auch im Kontakt mit unseren Mitarbeitern oder anderen Mandanten im Wartezimmer. Beurkundungen, die nicht eilbedürftig sind, würden wir gerne – nach gemeinsamer Absprache – solange verschieben, bis auch die Bunderegierung die angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens lockert oder ganz aufhebt.
Wir bitten abschließend auch um Verständnis, dass wir unsere Toiletten unseren Besuchern nicht mehr zur Verfügung stellen möchten.